Anklage gegen Pflegedienst-Geschäftsführerin - Abrechnungsbetrug

Berlin - Erneut ist ein Berliner Pflegedienst wegen Abrechnungsbetrugs angeklagt worden. Einer 43-Jährigen wird vorgeworfen, als Geschäftsführerin eines ambulanten Dienstes von Oktober 2011 bis Januar 2013 gewerbsmäßig nicht erbrachte Pflegeleistungen bei einem Bezirksamt abgerechnet zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Der Schaden soll sich demnach auf knapp 12 400 Euro belaufen. Die Anklage wurde vor dem Schöffengericht Berlin-Tiergarten erhoben.

Erst im November wurden zwei Verantwortliche eines Pflegedienstes angeklagt, weil sie mit falschen Abrechnungen Berliner Krankenhäuser und Bezirksämter um rund drei Millionen Euro betrogen haben sollen. Dem Duo werden laut Staatsanwaltschaft 844 Fälle von April 2011 bis Februar 2015 zur Last gelegt.

Im Mai des Vorjahres hatte das Amtsgericht Tiergarten die Inhaberin eines Pflegedienstes wegen Abrechnungsbetrugs in mehr als 300 Fällen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Hilfskräfte versorgten demnach die Patienten, abgerechnet wurden aber Leistungen von examinierten Pflegefachkräften.



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