Blutige Tat mit Dönermesser

Für eine blutige Messerattacke auf zwei Menschen in Neubrandenburg muss der Täter für neun Jahre in Haft. Wie das Landgericht Neubrandenburg heute mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidigung abgewiesen. Damit sei das Urteil wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig. Der 29-jährige Asylbewerber aus der Türkei hatte vor Gericht zugegeben, seinen 31 Jahre alten Landsmann, den er als Nebenbuhler sah, und seine deutsche Ex-Freundin aus Eifersucht niedergestochen zu haben. Beide wurden schwer verletzt, überlebten aber.
Die Tat geschah vor vielen Zeugen am 18. Mai 2018 - dem Freitag vor Pfingsten - an einem Dönerstand am Rathaus Neubrandenburg. Tatwaffe war ein Dönermesser mit einer knapp 20 Zentimeter langen Klinge. «Sie können Gott danken, dass die Geschädigten am Leben geblieben sind», hatte Richter Jochen Unterlöhner im Oktober 2018 das Urteil begründet. Der 29-Jährige, der zum Tatzeitpunkt im brandenburgischen Zossen gemeldet war, habe in seinem kulturell geprägten Denken aus der Heimat einen Nebenbuhler beseitigen wollen.



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