Formfehler: Potsdamer Richter verwerfen Verordnung

Potsdam - Die 6. Kammer des Potsdamer Verwaltungsgerichts hat eine Verordnung des Landes über die Zuständigkeit bei bestimmten Asylklagen als nichtig eingestuft. Ursache sei, dass in der Verordnung nicht korrekt die Rechtsgrundlagen angegeben worden seien, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Konkret geht es um Asylklagen von Menschen aus Ländern, aus denen nur relativ wenige Flüchtlinge kommen.

Hier hatte die Verordnung festlegen wollen, dass für diese Länder nicht das für den Wohnort zuständige Gericht, sondern je nach Land nur ein zentrales Gericht im Land Brandenburg zuständig ist. Damit sollte die Verfahrensbearbeitung beschleunigt werden.

Weil die Kammer in Potsdam die Verordnung in mehreren Eilverfahren verwarf, wird sie künftig solche Asylklagen nicht mehr an die beiden anderen Verwaltungsgerichte in Cottbus und Frankfurt (Oder) abgeben, sondern selbst bearbeiten. Nach Auskunft eines Sprechers wird die Potsdamer Kammer aber nicht gleichzeitig die Annahme von Klagen ablehnen, die Richter in Cottbus oder Frankfurt (Oder) an Potsdam abgeben, weil dafür strengere Gründe anzulegen seien.

Das Justizministerium in Potsdam könnte nach Angaben des Sprechers des Gerichts nun eine neue Verordnung erlassen, die die von der Kammer vermissten Rechtsgrundlagen korrekt angebe. Grundsätzlich sehe das bundesweite Asylrecht vor, dass Fallgruppen konzentriert und nicht nach dem Ort des Aufenthalts bearbeitet werden können. Derzeit gehen bei den Verwaltungsgerichten zahlreiche Klagen von Asylbewerbern ein, deren Antrag abgelehnt worden ist.



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