Gericht prüft Eilantrag gegen Verbot rechtspopulistischer Demo



Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht prüft einen Eilantrag gegen das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in der Hauptstadt. Der Antrag des Bündnisses «Wir für Deutschland» sei am Donnerstagvormittag eingetroffen, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth der Deutschen Presse-Agentur. «Das wird zügig entschieden.» Ob die Entscheidung noch am Donnerstag oder erst am Freitagvormittag fällt, sei noch offen. Für den Unterlegenen muss es aber laut Gericht zeitlich noch möglich sein, sich an die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, zu wenden.

Am Mittwoch hatten Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizei die am 80. Jahrestag der Pogromnacht geplante Demonstration von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten verboten. Der Aufzug am Freitag «würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren», hatte die Verwaltung des Innensenators mitgeteilt. Offener Rechtsextremismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit dürfe nicht toleriert werden.

Das Bündnis hatte zu einem «Trauermarsch für die Toten von Politik» aufgerufen. Angemeldet waren am Hauptbahnhof 250 Teilnehmer. Der Innensenator hatte erklärt, die Vorstellung, dass Rechtsextremisten an dem Jahrestag - womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen - durch das Regierungsviertel marschieren, sei unerträglich.



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