Gescheiterter Apfelkönig aus Brandenburg scheitert auch vor Gericht

Guben – Die Klage eines gescheiterten Kandidaten um das Apfelkönig-Ehrenamt in einer brandenburgischen Kleinstadt ist vor Gericht abgewiesen worden. Der Mann hatte den Vorwurf der Wahlmanipulation erhoben und wollte erreichen, dass die Abstimmung für ungültig erklärt wird. Der Richter des Amtsgerichts Cottbus betonte am Donnerstag bei der Begründung der Entscheidung, dass der Vorwurf des Klägers nur eine «bloße Vermutung» sei. Auch der Einwand des Beinahe-Apfelkönigs, dass die amtierende Apfelkönigin von Guben keinen Führerschein hat, ließ das Gericht nicht gelten, weil das keine geschriebene Bewerbungsvoraussetzung gewesen sei.

Im Herbst 2016 hatte sich die heute 21 Jahre alte Apfelkönigin gegen ihren Kontrahenten auf dem Apfelfest in Guben durchgesetzt und die Krone ergattert. Erstmals waren damals männliche Bewerber um das Ehrenamt zugelassen worden.

Der 42-Jährige sagte nach der Gerichtsentscheidung in dem Zivilstreit: «Ich gehe in Berufung, das lasse ich mir nicht gefallen.» Neben dem Hauptsacheverfahren liegen dem Gericht weitere Klagen des Mannes vor. Er will vom Tourismusverein, der die jährliche Wahl für das Ehrenamt ausrichtet, Schadenersatz - insgesamt 25 000 Euro.



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steffi

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