Haasenburg-Heimskandal: Einige Tatvorwürfe waren verjährt

Potsdam - Bei den Ermittlungsverfahren zum Skandal um die Haasenburg-Erziehungsheime in Brandenburg waren auch einige verjährte Tatvorwürfe dabei. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Marie Luise von Halem hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Demnach wurden in sechs Verfahren gegen Betreuer wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen einzelne Tatvorwürfe nicht verfolgt, weil diese bereits bei Anzeigeerstattung verjährt waren. In drei weiteren Verfahren trat bei einzelnen Vorwürfen während der Ermittlungen Verjährung ein, wie es weiter hieß. Und in zwei weiteren Verfahren waren einzelne Vorwürfe verjährt, bevor ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Kein Ermittlungsverfahren sei ausschließlich wegen Verjährung eingestellt worden.

Der Skandal um die drei Heime, in denen als schwer erziehbar geltende Jugendliche betreut wurden, kam 2013 auf. Erzieher gerieten unter Verdacht, Bewohner drangsaliert und gedemütigt zu haben. Ende 2013 mussten die Heime schließen. Die meisten Verfahren waren im Nachgang mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Ein erster Misshandlungs-Prozess war 2015 mit einem Freispruch ausgegangen. Ein zweiter Prozess zu Misshandlungsvorwürfen soll im März vor dem Amtsgericht Strausberg beginnen.



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