Kein Anspruch auf Staatshaftung für Altanschließer
Brandenburg/Havel - Brandenburger Grundstückseigentümer haben keinen Anspruch auf Staatshaftung bei rechtswidrig erhobenen Beiträgen für alte Kanalanschlüsse. Dies erklärte das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Nach der Entscheidung des II. Zivilsenats hatten nicht die Wasser-Zweckverbände, sondern der Landtag im Jahr 2004 die später für rechtswidrig erklärte rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Kanalanschlüsse ermöglicht, die bereits vor dem Jahr 2000 angelegt wurden. Anspruch auf Schadenersatz gebe es jedoch nach dem Staatshaftungsgesetz nur bei rechtswidrigem Handeln von Behörden und Verwaltungen, so das OLG.