Kita-Leiterin veruntreute rund 28 000 Euro - Bewährungsstrafe



Berlin - Weil sie als Leiterin einer Kindertagesstätte in Berlin rund 28 000 Euro für private Zwecke abgezweigt hatte, ist eine 66-Jährige zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Frau am Freitag der gewerbsmäßigen Untreue in 71 Fällen schuldig. Die Angeklagte hatte zuvor gestanden. Sie habe monatlich Beträge für angebliche Haushaltshilfen sowie Einnahmen aus der Vermietung eines Kita-Kellers für sich verwendet, gab die Erzieherin zu. Jahrelang sei sie nicht kontrolliert worden.

Die Angeklagte war fünf Jahre lang Leiterin der Kita im Stadtteil Charlottenburg. Sie sei auch für die kaufmännische Leitung zuständig gewesen, sagte die heutige Rentnerin. Als sie im Herbst 2009 mit der damaligen Reinigungsfirma nicht zufrieden gewesen sei und selbst geputzt habe, sei es zu ersten Taten gekommen. «Ich habe mir Geld genommen», gestand die Frau. Bis Mai 2012 habe sie sich monatlich 773,50 Euro auf ihr eigenes Konto überwiesen. Zudem habe sie jeden Monat 86 Euro Miete kassiert. Durch den Vorstand sei lange keine Kontrolle erfolgt.

Das Gericht berücksichtigte, dass es der Angeklagten «recht leicht gemacht» wurde. «Sie musste nicht trickreich vorgehen», hieß es im Urteil. Als der Schwindel aufflog, habe sie ihre Arbeit verloren. Inzwischen zahle sie monatlich 250 Euro zur Wiedergutmachung des Schadens. Auch die Staatsanwältin und der Verteidiger hatten auf eine Bewährungsstrafe plädiert.



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