Mehr als drei Jahre Haft für jungen Geldautomatenräuber aus Potsdam

Potsdam - Wegen der Sprengung eines Geldautomaten im mecklenburgischen Lübz ist ein 18-jähriger Potsdamer zu drei Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. In das Urteil wegen Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion und schweren Diebstahls habe das Gericht eine weitere Strafe wegen räuberischen Diebstahls und anderer Delikte auis dem vergangenen Jahr einbezogen, berichtete Gerichtssprecher Wolfgang Peters am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Jugendstrafe und die Verteidigung zweieinhalb Jahre gefordert.

Laut Urteil hatte der 18-Jährige Anfang März gemeinsam mit zwei Komplizen in einer Bankfiliale in Lübz einen Geldautomaten nach dem Einleiten von Gas gesprengt. Auf der Flucht vor der Polizei ließen die Täter ihr Fahrzeug, Tatwerkzeug und eine Geldkassette mit mindestens 13 500 Euro Bargeld zurück.



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