Revisionsprozess um Brandanschlag von Nauen unterbrochen



Potsdam - Der Revisionsprozess gegen die Brandstifter einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) ist kurz nach dem Beginn unterbrochen worden. Grund dafür war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung des früheren NPD-Politikers Maik Schneider gegen zwei Richterinnen der Fünften Strafkammer. Der Verteidiger warf den Richterinnen am Mittwoch Befangenheit vor, weil sie einen Antrag Schneiders auf Haftentlassung mit Verweis auf das erste Urteil des Landgerichts abgelehnt hätten. Dieses Urteil vom Februar 2017 hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Daher muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Hinzu kam eine Besetzungsrüge der Verteidigung gegen das Gericht. Die Verhandlung wurde zu Beratungen über die Anträge unterbrochen.

Laut dem ersten Urteil der Staatsschutzkammer hatten der 31-jährige Schneider und sein gleichaltriger Komplize im August 2015 eine Sporthalle in Nauen (Havelland), die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, gemeinsam niedergebrannt. Dafür und für weitere Straftaten war Schneider zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mitangeklagte erhielt sieben Jahre Haft. In seinem Fall muss nur die Höhe der Gesamtstrafe neu verhandelt werden.



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