Streit um Protest der Fluglärmgegner am Brandenburger Landtag



Potsdam - Um eine geplante Protestaktion von Fluglärm- Gegnern am Brandenburger Parlament ist ein Streit mit der Landtagsverwaltung entbrannt. Mitglieder verschiedener Anwohner-Initiaven wollten am Mittwochabend mit Video-Illuminationen auf der Fassade des Landtagsschlosses den Abgeordneten «heimleuchten» und sie an das erfolgreiche Volksbegehren für ein längeres Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen BER erinnern. Landtagspräsidentin Britta Stark hat die Aktion mit Verweis auf das Hausrecht untersagt.

«Politische Kundgebungen sind im und am Landtag nicht gestattet», erläuterte der Sprecher des Landtags, Mark Weber, am Mittwoch. Dies sei in Paragraph 18 der Hausordnung geregelt. Allein die Abgeordneten und Fraktionen seien Träger der politischen Willensbildung, sagte Weber. «Die Auseinandersetzung findet ausschließlich im Parlament statt.» Parlamente anderer Länder seien daher mit einer Bannmeile gegen unzulässige Kundgebungen geschützt.

Die Fluglärmgegner bekräftigten am Mittwoch, dass die Aktion auf jeden Fall stattfinden solle. Sie wollen daran erinnern, dass der Landtag vor fünf Jahren ein erfolgreiches Volksbegehren für eine achtstündige Nachtruhe am BER angenommen hatte. Bislang hat Brandenburg in Verhandlungen mit dem Miteigner Berlin aber noch keine Ausweitung der bisher auf fünf Stunden begrenzten Nachtruhe erreicht.



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