Tödlicher Unfall mit offener Autotür – Geldstrafe für Taxifahrer

Berlin – Gegen einen Taxifahrer ist nach dem Unfalltod eines 77-jährigen Radfahrers, der in Berlin-Mitte gegen eine offene Autotür geprallt war, eine Geldstrafe von 3000 Euro verhängt worden. Der 69-Jährige soll sich im November 2017 beim Aussteigen aus seinem Taxi nicht vergewissert haben, ob andere Verkehrsteilnehmer durch das Öffnen der Tür zu Schaden kommen könnten. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wegen fahrlässiger Tötung erging am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der 69-Jährige nicht zum Prozess erschienen war.

Der Angeklagte soll laut Ermittlungen mit seinem Fahrzeug an einem Taxistand an der Karl-Liebknecht-Straße gehalten haben. Er habe beim Öffnen der Tür nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen und den Radfahrer übersehen. Der 77-Jährige sei mit dem rechten Oberkörper und dem Lenker seines Fahrrads gegen die geöffnete Fahrertür geprallt und zu Boden gegangen. Er habe tödliche Kopfverletzungen erlitten.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro gegen den 69-Jährigen. Er kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann würde es zu einem neuen Prozesstermin kommen.



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