Verfassungsgericht zieht Bilanz für 2017
Potsdam - Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zieht am Donnerstag (10.00 Uhr) in Potsdam eine Bilanz des vergangenen Jahres und legt einen Ausblick vor. Das Gremium ist neben Landtag und Landesregierung das dritte Verfassungsorgan des Landes. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht unter anderem über das Akteneinsichtsrecht der Opposition oder einen Ordnungsruf in einer Landtagsdebatte zu entscheiden. Das Gericht kann Gesetze für nichtig erklären, wenn sie gegen die Landesverfassung verstoßen. Für einen Großteil der Verfassungsstreitigkeiten ist allerdings das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zuständig, weil es dabei um das Grundgesetz geht.