Wölfe töten aus Notwehr - Bauernbund will Straffreiheit

Der Bauernbund Brandenburg hat den Abschuss von Problemwölfen als Form von Notwehr in die Diskussion gebracht. «Wer zum Beispiel ein wertvolles Zuchttier verteidigt, geht nach unserer Rechtsauffassung straffrei aus», sagte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung am Freitag auf einem Hof in der Gemeinde Unterspreewald.

Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt, er darf nicht vorsätzlich getötet werden. Das steht unter Strafe. Eine in Brandenburg geltende Wolfsverordnung regelt zugleich, dass auffällige Wölfe nur als allerletztes Mittel unter behördlicher Begleitung getötet werden dürfen. Dem Bauernbund geht die Verordnung aber nicht weit genug.

Der Verein, der bäuerliche Familienbetriebe in Brandenburg vertritt, präsentierte ein bei Strafrechtler und FDP-Politiker Wolfgang Kubicki in Auftrag gegebenes Gutachten zu der Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Abschuss eines Wolfes gemäß eines Notstands strafrechtlich gerechtfertigt sein kann. Im Kern heißt es darin, dass das in einem sehr engen Rechtsrahmen möglich sein könnte: Etwa, wenn der Wolf Weidetiere von besonderem materiellen oder ideellen Wert oder den eigenen Hund des Besitzers angreife.



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steffi

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