Bezirke: Böller an Silvester erst ab 18.00 Uhr erlaubt
Berlin - Rund drei Wochen vor Silvester haben mehrere Berliner Bezirke darauf hingewiesen, dass privates Böllern nur zwischen dem 31. Dezember ab 18.00 Uhr und dem Neujahrsmorgen um 7.00 Uhr erlaubt ist.
Neu ist das allerdings nicht, sondern wird seit Jahren so gehandhabt. Früher wurde es zentral geregelt, nun erließen die Ordnungsämter der Bezirke die Regelung.
In den Tagen vor Silvester ist das private Feuerwerk grundsätzlich verboten. Der 31. Dezember und der 1. Januar sind von dem Verbot ausgenommen - aber viele Gemeinden und Bezirke erlauben die Böller erst ab 18.00 Uhr. Für Raketen gilt die Einschränkung nicht.
