Bundesgericht verhandelt über Verbot von «Compact»-Magazin
Berlin/Leipzig -
Besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Dort hat unter großem Öffentlichkeitsinteresse die Verhandlung über das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» begonnen.
Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot bereits vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte.
Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am im letzten Jahr verboten.
Laut Faeser gilt es als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene».
«Compact» hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht.
Das Bundesgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Entscheidend für den Ausgang der Verhandlung dürfte sein, ob ein Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig ist - oder ob es mildere Mittel als ein Verbot des gesamten Verlags nebst Magazin und TV-Programm gibt.
Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Aktivitäten und Aussagen des Medienunternehmens über Meinungsäußerung hinausgehen und eine konkrete Gefährdung darstellen.
Nach Medienberichten hat das Bundesinnenministerium zwischenzeitliche weitere Argumente an das Bundesgericht geliefert.
Darunter Belege, die aus den Durchsuchungen im Sommer letzten Jahres stammen.