Erfolg für Volksbegehren «Berlin autofrei»
Berlin – Die Initiative «Volksentscheid Berlin autofrei» kann ihr Gesetzesvorhaben für ein weitgehendes Autoverbot in der Hauptstadt weiter verfolgen.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Antrag zur Einleitung des Volksbegehrens für zulässig erklärt.
Berlins höchstes Gericht widersprach damit der Einschätzung des Senats.
Dieser hielt das in einem Gesetzentwurf formulierte Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich und hatte daher die Richter bereits 2022 um eine Prüfung gebeten, ob ein solcher Volksentscheid überhaupt zulässig wäre.
Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu «autoreduzierten Straßen» erklärt werden.
Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein.