Frau möchte mit Gesichtsschleier Auto fahren - Prozess

Eine Muslimin klagt gegen das Land Berlin, um verschleiert Auto fahren zu können. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte ihr eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot verwehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin überprüft diese Entscheidung heute (10.00 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit ordnete dazu das persönliche Erscheinen der Klägerin an. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet.

Die Muslimin will nach Gerichtsangaben am Steuer einen Nikab tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Die Frau beruft sich nach Gerichtsangaben auf ihre religiöse Überzeugung und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.

Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.

 



Auf Facebook teilen

Über den Autor

Laila

Power Radio - ... ich on air ...

Mehr über den Autor



Winamp, iTunes 
Windows Media Player 
Real Player 
QuickTime