Landtag entscheidet über Schließung von Arbeitsgerichten

Der Brandenburger Landtag entscheidet an diesem Donnerstag über die umstrittene Standort-Reform der Arbeitsgerichte. Nach dem Gesetzentwurf der rot-schwarz-grünen Koalition sollen nur noch vier Gerichte an den Standorten Brandenburg/Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin bestehen bleiben. Die Gerichte in Potsdam und Eberswalde sowie die Cottbuser Außenstelle Senftenberg sollen schließen. Dafür sollen Gerichtstage für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten an Amtsgerichten eingeführt werden, zu denen die Arbeitsrichter und die Beteiligten eigens zum Amtsgericht kommen.

In der zweiten Lesung am Mittwoch erhielt der Entwurf der Koalition eine Mehrheit. Auf Antrag der Linken wurde jedoch eine Sondersitzung des Rechtsausschusses und eine dritte Lesung am Donnerstag anberaumt. Auf der Tagesordnung des Landtags (9.30 Uhr) stehen auch der Nachtragshaushalt, eine angestrebte Fachkräfte-Werbeoffensive im Ausland und ein Antrag für stärkere Bemühungen um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.



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