Nach handfestem Streit um Seidenhühner - 1200 Euro Geldstrafe

Berlin - Eine Berlinerin ist nach einem handgreiflichen Streit um zwei Seidenhühner zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Die 41-Jährige hatte im Januar 2023 zwei Ärztinnen eines Veterinäramtes auf der Straße attackiert, als diese sie darauf hinwiesen, dass der Transport von Hühnern in einer Handtasche nicht tierschutzgerecht sei. Als die Frau ihre Personalien angeben sollte, griff sie die Ärztinnen an. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 41-Jährige am Mittwoch des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung schuldig. Die Angeklagte habe «völlig überreagiert», sagte die Richterin.

Die Frau hatte im Prozess gestanden und um Entschuldigung gebeten. Etwa einen Monat vor dem Geschehen auf einer Straße in Berlin-Niederschöneweide habe sie sich die Tiere zugelegt. Als die beiden Frauen auf sie zukamen und sie auf die Tiere in der Tasche ansprachen, habe sie ihre Hühner verteidigen wollen, so die Angeklagte. Ihre Verteidigerin sagte: «Sie hatte Angst, dass ihr die Tiere weggenommen werden könnten.» Ob die 41-Jährige erkannte, dass es sich um zwei Frauen vom Veterinäramt handelte, sei unklar.

Eine Tierärztin schilderte im Prozess, sie und ihre Kollegin hätten die Frau mit Hühnern zufällig beobachtet. Sie hätten feststellen wollen, ob die Tiere ordnungsgemäß beim Amt registriert waren, so die 44-jährige Zeugin. «Ein Huhn hatte die Frau auf dem Arm. Als wir sie ansprachen, stopfte sie es in die Tasche zu dem anderen Tier.» Dabei habe sie gerufen: «Sie kriegen meine Hühner nicht.»

Als die Frau mit einem Fahrrad fliehen wollte, stellte eine Tierärztin sich ihr in den Weg. Laut Anklage schlug und trat die Angeklagte und nahm eine Tierärztin in den Schwitzkasten. Die Hühner blieben unverletzt und wurden in Sicherheit gebracht. Sie seien erst ins Tierheim gekommen und dann vermittelt worden, hieß es am Rande. Mit der Strafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte eine etwas geringere Geldstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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Dominik

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