Senat berät über Bußgelder für Gaststätten und Berlins Finanzen

Berlin - Schärfere Regeln für Gaststätten beim Erfassen von Gästedaten hat der Senat schon vor zwei Wochen beschlossen, bei seiner Sitzung am Dienstag (10 Uhr) berät er über das Thema Bußgeld. Gastwirte sind inzwischen verpflichtet, Kontaktdaten ihrer Gäste zu notieren, egal ob die drinnen sitzen oder auf der Terrasse. Wie hoch das Bußgeld sein soll, wenn sie dagegen verstoßen, ist noch in der Diskussion. Im Gespräch ist eine Spanne von 50 bis 5000 Euro, je nach Schwere der Verstöße. Der Bußgeldkatalog müsste dann entsprechend angepasst werden.

Noch zwei weitere Themen der Senatssitzung drehen sich ums Geld: Das eine ist die Finanzplanung des Landes Berlin für die Jahre 2020 bis 2024. «Die Corona-Pandemie macht Bund und Länder ärmer», hatte die Finanzverwaltung erst am Freitag mitgeteilt, als die Daten der aktuellen Steuerschätzung für Berlin präsentiert wurden. Bei den Steuereinnahmen gibt es bis mindestens 2024 erhebliche Ausfälle, die der Finanzsenator einkalkulieren muss.

Und dann berät der Senat auch über den zweiten Nachtragshaushalt 2020. Den Entwurf dafür hat er bereits Ende Mai beschlossen. Danach hat sich das Abgeordnetenhaus damit befasst. Jetzt geht es darum, eine Reihe von Ergänzungen vorzunehmen.

Dabei muss etwa der Beschluss der Abgeordneten berücksichtigt werden, bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt Kredite in Höhe von sechs Milliarden Euro aufzunehmen. Anpassungen sind auch wegen des in der Zwischenzeit beschlossenen Konjunkturpakets des Bundes nötig. 



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Dominik

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