Tod eines Zwillings - Gericht entscheidet über Strafen gegen Ärzte

Gegen zwei Ärzte, die während einer Zwillingsgeburt ein schwer geschädigtes Kind mit einer Injektion getötet hatten, hat am Landgericht Berlin ein zweiter Prozess begonnen. Die Richter prüfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) allein das Strafmaß. Das Ergebnis wurde noch für Donnerstagnachmittag erwartet.

Den Schuldspruch gegen die beiden Ärzte - einen Mann und eine Frau - wegen gemeinschaftlichen Totschlags hat der BGH bereits bestätigt. Die 60-jährige Angeklagte erklärte zu Verhandlungsbeginn am Donnerstag, ein Überschreiten juristischer Grenzen dürfe es nicht geben. Es tue ihr leid, sagte die Oberärztin.

Der Mann, ein früherer Chefarzt, war im ersten Prozess in Berlin im November 2019 zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Die Angeklagten hätten sich bewusst über geltendes Recht hinweggesetzt, so das Landgericht. Ein Kind kam gesund zur Welt, das andere sollte wegen einer schweren Hirnschädigung nicht leben.

Auch nach Auffassung des BGH stellte die Tötung des lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings ein strafbares Tötungsdelikt und keinen straffreien Schwangerschaftsabbruch dar. Die Regeln zu einem Abbruch würden nur bis zum Beginn der Geburt gelten. Zugleich hoben die Bundesrichter die verhängten Strafen auf, weil den beiden Ärzten zur Last gelegt worden war, sie hätten die Tat geplant und nicht in einer Notfallsituation begangen.



Auf Facebook teilen

Über den Autor

Laila

Power Radio - ... ich on air ...

Mehr über den Autor



Winamp, iTunes 
Windows Media Player 
Real Player 
QuickTime