Verhinderter Apfelkönig darf nicht zur Bürgermeisterwahl antreten

Guben - Ein mehrfach vor Gericht gezogener verhinderter Apfelkönig kann auch nicht Bürgermeister von Guben werden. Wie die Stadt im Landkreis Spree-Neiße am Mittwoch mitteilte, hat der Wahlausschuss die Bewerbung einstimmig zurückgewiesen. Grund: Der Wahlvorschlag sei nicht frist- und formgerecht eingereicht worden. So sei der Antrag lediglich unzureichend ausgefüllt gewesen. Auch die mindestens 56 notwendigen Unterstützungsunterschriften seien nicht fristgerecht eingereicht worden. Der Bewerber war nach seiner gescheiterten Wahl zum Apfelkönig im Herbst 2016 mehrfach vor Gericht gezogen - konnte den Titel allerdings nicht einklagen.

In Guben wird der hauptamtliche Bürgermeister am 22. April gewählt. Zugelassen wurden Peter Stephan (Linke), Harald Knoll (FDP), Fred Mahro (CDU) und Daniel Münschke (AfD).

Die Wahl wurde notwendig, nachdem der umstrittene langjährige Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) im Dezember im Alter von 66 Jahren gestorben war. Hübner war 2016 mit 57,8 Prozent der Stimmen wiedergewählt worden, obwohl er ein Jahr zuvor in einem Korruptionsprozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Wegen der Vorstrafe war er direkt nach der Amtsannahme suspendiert worden und erhielt im Rathaus Hausverbot. Seitdem führt Vize-Bürgermeister Mahro die Geschäfte.



Auf Facebook teilen

Über den Autor

ben

Power Radio - ... ich on air ...

Mehr über den Autor



Winamp, iTunes 
Windows Media Player 
Real Player 
QuickTime