Ärztekammer kritisiert Strafverfahren gegen Berliner Frauenärztinnen

Vor dem Prozess gegen zwei Berliner Frauenärztinnen wegen Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Berliner Ärztekammer ihre Kritik an dem Verbot bekräftigt. Es kollidiere «mit dem berechtigten Informationsanspruch der schwangeren Frauen», teilte die Organisation heute mit. Eine möglichst umfassende, sachliche Information und Aufklärung sei besonders bei einem derart weitreichenden Eingriff auch schon im Vorfeld geboten, etwa über die Praxishomepage.
Nach heftigem Ringen zwischen CDU, CSU und SPD hatte der Bundestag im Februar 2019 dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Ärztinnen und Ärzte dürfen demnach öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen, weitere Informationen wie die Nennung der Methode sind aber nicht erlaubt. Die beiden Ärztinnen, die ab 11.30 Uhr vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten stehen sollten, hatten auf ihrer Webseite angegeben, dass zu ihren Leistungen auch ein «medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch» gehöre.
Der Prozess am Freitag ist der erste nach dem Koalitionskompromiss. Zuvor wurden nach Angaben der Ärztekammer von Februar in Berlin mehrfach Ärzte angezeigt, die Abtreibungen auf ihrer Webseite im Leistungsspektrum auflisteten. Geschätzt wurden in den letzten zehn Jahren drei bis fünf Anzeigenwellen mit je drei bis zehn Anzeigen. Genaue Zahlen lägen nicht vor.



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