Abrechnungsbetrug: Pflegedienst-Chefin zu 5400 Euro Stafe verurteilt

Berlin – Eine Inhaberin eines Berliner Pflegedienstes ist wegen Abrechnungsbetrugs in mehr als 300 Fällen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Die 52-Jährige und eine zunächst mitangeklagte weitere Chefin eines Pflegedienstes hätten Leistungen von Hilfskräften als solche von examinierten Fachkräften abgerechnet, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung. Den Krankenkassen sei ein Schaden von 148 000 Euro entstanden.

Hintergrund des Verfahrens waren mutmaßliche Taten von Juni 2011 bis Januar 2013. Laut Anklage sollen die beiden Pflegedienst-Inhaberinnen den Entschluss gefasst haben, «die Leistungen an Patienten von Pflegehilfskräften anstelle von examinierten Pflegefachkräften ausführen und dann von Fachkräften quittieren zu lassen».

Die Angeklagte hatte geschwiegen, ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch. Alle Leistungen seien ohne Beanstandung erbracht worden erklärte er unter anderem. Den Kassen sei kein Schaden entstanden.



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