Bewährungsstrafe nach Überfall auf Joggerin

Berlin - Etwa ein Jahr nach dem Raubüberfall auf eine Joggerin im Berliner Mauerpark ist der Täter verurteilt worden. Ein Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten sprach den inzwischen 18-Jährigen in nichtöffentlicher Verhandlung des schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Er bekam demnach zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem erhielt er «engmaschige Betreuungsauflagen» und muss ein symbolisches Schmerzensgeld von 2000 Euro zahlen. Das bereits im März gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die «Berliner Zeitung» berichtet.

Laut Ermittlungen hatte der damals 17-Jährige die Joggerin im März 2017 in dem Park im Stadtteil Prenzlauer Berg von hinten mit einem Ziegelstein niedergeschlagen und ausgeraubt. Die 40-Jährige erlitt einen Kieferbruch und Brüche an der Hand. Die Polizei hatte damals mit Aufnahmen aus einer Überwachungskamera eines Supermarktes nach dem Jugendlichen gefahndet, die nach der Tat entstanden sein sollten. Schon wenige Stunden nach der Veröffentlichung wurde der Verdächtige festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft, wo er acht Monate blieb.

Diese Zeit wurde nicht auf die Jugendstrafe von zwei Jahren angerechnet. Das sei eher ungewöhnlich, so die Gerichtssprecherin. «Doch das Gericht hat die außergewöhnliche Brutalität der Tat strafverschärfend gewertet.» Zugunsten des Täters berücksichtigte das Gericht demnach, dass er nicht vorbestraft war. Zudem habe der 18-Jährige eine günstige Sozialprognose.



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