Bisher kein Einsatz von Hiebwaffen im Strafvollzug

Die seit 2021 wieder im Strafvollzug zugelassenen Hiebwaffen sind bisher in Brandenburg nicht eingesetzt worden. Zwar sei der Einsatz eines Stockes dreimal angeordnet worden, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (SPD) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags. In diesen Fällen sei allerdings bereits durch das Mitführen des Stockes der gewünschte deeskalierende Effekt erreicht worden. 

Der Einsatzstock soll unter anderem dann eingesetzt werden, wenn Bedienstete des Strafvollzugs sich vor schweren Angriffen beispielsweise durch gefährliche Gegenstände schützen sollen. Er darf nur von Mitgliedern ausgebildeter Einsatzgruppen eingesetzt werden. Aktuell sind 76 Prozent der Einsatzgruppen in dem Umgang ausgebildet.



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Laila

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