Brandenburgs Paritätsgesetz für mehr Gleichberechtigung in Kraft



Potsdam  - Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Landtagswahlen - knapp eineinhalb Jahre nach dem ersten Beschluss in einem Bundesland für ein Paritätsgesetz tritt dieses in Brandenburg in Kraft. Das Gesetz sieht gleich viele Frauen und Männer auf Landeswahllisten der Parteien vor. Es ist ab diesem Dienstag gültig, hat zunächst aber keine Auswirkungen, denn es geht um künftige Landtagswahlen - die nächste ist für 2024 geplant. Dazu kommt, dass das Verfassungsgericht Brandenburg am 20. August mündlich noch über das Gesetz verhandelt.

Die Piratenpartei, die NPD und die AfD in Brandenburg hatten ein Organstreitverfahren gegen das Gesetz angestrengt, eine Privatperson hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Piratenpartei sieht zum Beispiel das Demokratieprinzip und die Parteienfreiheit verletzt. Die AfD hatte im Jahr 2018 ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes anfertigen lassen, der das Gesetz als unvereinbar mit dem Grundgesetz einstufte.

Frauenministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) spricht von einem historischen Beschluss mit Blick auf die Entscheidung des Landtags. Sie verweist aber nach Angaben ihres Sprechers darauf, dass das Verfassungsgericht noch über das Gesetz entscheidet.

Als der Landtag das Gesetz verabschiedete, lag der Anteil weiblicher Abgeordneter bei knapp 39 Prozent. Mit der neuen Wahlperiode seit November 2019 ist die Quote geschrumpft: nun sind es 34 Prozent Frauen im Landesparlament - 30 von 88 Abgeordneten sind weiblich.



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