BVG-Fahrgast bringt mutmaßlichen Rassismus-Fall vor Gericht

Ein mutmaßlicher Fall von Rassismus bei einer Fahrkartenkontrolle beschäftigt das Berliner Landgericht. Ein Fahrgast klagt auf eine Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Der schwarze Sänger war nach einem Bericht der britischen Zeitung «The Guardian» im Oktober 2020 bei einer Kontrolle in der U2 rassistisch angesprochen und geschubst worden. «In keiner Stadt habe ich mich so unsicher gefühlt wie in Berlin», sagte der Mann der Zeitung.

Es gab in dem Fall auch ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft. Dieses wurde nach Angaben einer Sprecherin jedoch im vergangenen August eingestellt, weil die Ermittler keinen hinreichenden Tatverdacht sahen.

Die Klage beim Landgericht stützt sich dagegen auf das Antidiskriminierungsgesetz, das im Sommer 2020 in Kraft trat. Es soll Menschen schützen, die sich von Behörden diskriminiert fühlen. Die zuständige Ombudsstelle erhielt auch schon Beschwerden über die landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist beim Landgericht bislang nicht anberaumt, Einzelheiten zu dem Fall gab es deshalb vom Gericht noch nicht.

«Die BVG toleriert weder Diskriminierung noch Gewalt, weder gegen Fahrgäste noch gegen unsere Mitarbeitenden», teilte das Unternehmen am Montag mit, ohne konkret auf den Falls des Sängers einzugehen. Dies werde auch in regelmäßigen Schulungen für interne und externe Mitarbeiter vermittelt. «Diese Schulungen wurden in den vergangenen Jahren, auch aufgrund der aktuell diskutierten Fälle, noch intensiviert.» Seit Ende 2021 trage auch das externe Kontrollpersonal blaue Westen oder Dienstkleidung, dies wirke deeskaliserend.



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Laila

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