Drogen auf der Seniorenmesse? Händler aus Berlin vor Gericht

Der Geschäftsführer eines Handelsunternehmens aus Berlin muss sich von Dienstag an vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten, weil er 2019 auf einer Seniorenmesse in Nürnberg unerlaubt Betäubungsmittel verkauft haben soll. Konkret handelt es sich um Öle mit dem Wirkstoff CBD (Cannabidiol) - solche Öle werden von Anwendern unter anderem gegen Schmerzen und Schlaflosigkeit eingesetzt.

Die Öle sollen darüber hinaus zum Teil auch den Wirkstoff THC enthalten haben. THC ist der Stoff, der in Cannabis-Produkten den Rauschzustand auslöst. In auf dem Schwarzmarkt verkauftem Marihuana ist THC durchschnittlich zu etwa zehn Prozent enthalten. In den auf der Messe verkauften Ölen betrug der THC-Gehalt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis zu knapp zwei Prozent.

Der THC-Gehalt der Produkte lasse sie unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Selbst die nicht THC-haltigen Produkte fielen aber unter das Arzneimittelgesetz, sie seien verschreibungspflichtig. Der Hauptangeklagte sagte dem «Hanfjournal», er halte das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörde für unverhältnismäßig. Mitangeklagt ist außer dem Geschäftsführer des Handelsunternehmens auch ein Mitarbeiter. 



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Laila

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