Ermittlungen verschwiegen - Entlassung aus Justizdienst

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Entlassung eines Referendars aus dem Justizdienst wegen strafrechtlicher Ermittlungen bestätigt. Der 28-Jährige hätte die Behörden informieren müssen, dass gegen ihn wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs ermittelt wird, begründete das Gericht seine Entscheidung im Eilverfahren. Da er dies nicht getan habe, könne er rückwirkend wegen «arglistiger Täuschung» entlassen werden, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs hätte es sich dem Mann «geradezu aufdrängen müssen», dass die Ermittlungen für die Einstellung ins Referendariat erheblich seien.

Damit hat sich der 28-Jährige zunächst erfolglos gegen seine Entlassung gewehrt (Az.: VG 7 L 487/22). Er kann nun Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen, wie es hieß.

Der Mann hatte sich laut Gericht nach dem Jurastudium im Oktober 2019 bei der Justiz beworben für ein zweijähriges Rechtsreferendariat. Dies ist Voraussetzung, um später Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar werden können. Bei der Bewerbung unterschrieb der Mann eine Erklärung, wonach Vorstrafen oder laufende Ermittlungen unverzüglich zu melden sind. Dies habe der 28-Jährige aber unterlassen, als ihn die Staatsanwaltschaft im März 2021 informierte, dass wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Vergewaltigung gegen ihn ermittelt werde.

Im Februar 2022 begann der Mann das Referendariat - und begegnete bei der Staatsanwaltschaft zufällig der Staatsanwältin, die gegen ihn ermittelt. In der Folge wurde er im August 2022 rückwirkend entlassen. 



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Laila

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