Farbaktion an Grundgesetz-Denkmal - Klimaaktivistin freigesprochen

Berlin – Eine Klimaaktivistin ist nach einer Farbaktion an einem Grundgesetz-Denkmal in Berlin-Mitte vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Durch die eingesetzte Flüssigkeit sei das Kunstwerk nicht beschädigt worden, begründete die Vorsitzende Richterin am Dienstag. «Ein Regenguss hätte alles weggespült.» Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen. 

Die 29-jährige Studentin hatte laut Anklage mit fünf weiteren Aktivistinnen und Aktivisten der Protest-Gruppe Letzte Generation die Glasskulptur «Grundgesetz 49» unweit des Bundestags mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen. Bei der Aktion am 4. März dieses Jahres habe sie zudem ein Plakat mit der Aufschrift «Erdöl oder Grundrechte» an dem Denkmal angebracht. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Schaden in Höhe von etwa 1000 Euro ausgegangen. 

Die Klimaaktivistin erklärte, sie und die weiteren Personen hätten Tapetenkleister und eine schwarze Abtönfarbe eingesetzt - «alles wasserlöslich». Es habe sich um eine «künstlerische Kollektivaktion» gehandelt. Ihr sei es um eine «Aktivierung des Kunstwerks» gegangen, weil die Grundrechte gefährdet seien. Eine Anwältin sagte, es habe sich um eine «Form von Kunst» gehandelt.

Zu der Glasskulptur «Grundgesetz 49» gehören 19 jeweils rund drei Meter hohe Glasscheiben. Darin sind die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert. Ein Restaurator erklärt im Prozess, der eingesetzte Tapetenkleister sei «völlig unschädlich» und habe sich mit «ganz normalen Fensterputz-Methoden reinigen lassen». Es seien keinerlei Schäden an der Substanz entstanden.



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Dominik

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