Finanzämter verschicken Mahnschreiben zur Grundsteuer

Vier Monate nach Ende der Abgabefrist verschicken die Brandenburger Finanzämter nun Mahnschreiben an Immobilienbesitzer, die ihre Grundsteuer-Erklärung noch nicht abgegeben haben. Diese Erinnerungen werden ab Freitag an rund 220 000 säumige Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte versendet, teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit. Bislang seien erst gut eine Million der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.

Die Grundsteuer sei eine der wichtigen Einnahmen der Städte und Gemeinden, um etwa Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren, sagte Finanzministerin Katrin Lange (SPD).

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssten die Grundstücke dafür nun neu bewertet werden. Falls die fehlenden Erklärungen nicht bis Ende Juni abgegeben würden, könnten die Finanzämter für jeden Monat nach Ablauf der Abgabefrist Ende Januar einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro erheben.

Bei der Grundsteuerreform handele es sich um ein Massenverfahren, so das Ministerium. Dies könne von den Finanzämtern bis Mitte 2024 nur sukzessive abgearbeitet werden. Das Ministerium bat die Bürger, von Nachfragen bei den Finanzämtern abzusehen. Eingangsbestätigungen würden grundsätzlich nicht versendet.



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Laila

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