Fußbodenheizung für Spargelacker benötigt keine Genehmigung

Die Beheizung von Spargelanbauflächen in Brandenburg mit einer Art Fußbodenheizung benötigt keine Genehmigung. Das sagte die Staatssekretärin im Potsdamer Umweltministerium, Carolin Schilde, am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags. Ihr sei allerdings auch nur ein Betrieb bekannt, der rund zwei Hektar mit Rohren ausgestattet habe, durch die warmes Wasser fließe. Die Grünen hatten das Thema eingebracht. Nach Angaben des Abgeordneten Benjamin Raschke nutzte ein Landwirt Abwärme aus einer mit Mais betriebenen Biogasanlage, um das Feld zu beheizen und die Erntesaison damit vorzuziehen. Wegen des hohen Energieeinsatzes ist das Verfahren umstritten.



Auf Facebook teilen

Über den Autor

steffi

Power Radio - ... ich on air ...

Mehr über den Autor