Gericht erlaubt Geschäften Öffnung an diesem Sonntag

Berlin - Die Berliner können nun doch an diesem Sonntag einkaufen gehen. Die Ladenöffnung aus Anlass der Grünen Woche sei rechtmäßig, ebenso die geplanten verkaufsoffenen Sonntage zur Berlinale (18. Februar) und zur Reisemesse ITB (11. März), entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag. Es hob damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts auf, das die Ladenöffnung im Dezember nach eine Klage der Gewerkschaft Verdi untersagt hatte.

Die Grüne Woche, die Berlinale und die Internationale Tourismusbörse (ITB) hätten ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen könne, erklärte das OVG. Der Berliner Senat hatte die verkaufsoffenen Sonntage festgelegt. Es gebe keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit, betonte das Gericht und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Entscheidungen in anderen Ländern seien auf Berlin nicht übertragbar.

Die Hauptstadt hat im Bundesvergleich das liberalste Ladenöffnungsgesetz. Einzelhändler dürfen ihre Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr öffnen. Acht verkaufsoffene Sonntag legt der Senat zentral fest, zwei weitere dürfen die Bezirke ausrufen. Von Montag bis Samstag gibt es keine Einschränkungen.



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