Gericht: Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben

Berlin - Die in der Corona-Krise eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am Dienstag zugunsten des Berliner Senats und hob damit vorläufig eine Entscheidung der Vorinstanz wieder auf, wonach die provisorischen Radwege hätten beseitigt werden müssen. Die Richter am Verwaltungsgericht hatten im September ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Radwege vorgebracht. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und sie zwingend notwendig seien. Diese seien nicht ausreichend von der Senatsverwaltung dargelegt worden.

Gegen diese Entscheidung im Eil-Verfahren hatte der Berliner Senat Beschwerde eingelegt, über die das OVG aber noch entscheiden muss. Solange jedoch dürfen die Radwege bestehen bleiben, entschied das Gericht nun. Demnach habe der Senat inzwischen die erforderlichen Unterlagen nachgereicht. Dazu gehörten unter anderem Verkehrszählungen und Unfallstatistiken. «Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei unter Berücksichtigung dieser Unterlagen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft», teilte das OVG nun mit. Die Trennung von Rad- und Straßenverkehr diene der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.

Im April hatten Senat und Bezirke recht plötzlich damit begonnen, die sogenannten Pop-up-Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege mit Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng.

Gegen acht neue, kurzfristig angelegte Fahrradwege in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg hatte im Juni dann der AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek geklagt.



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Dominik

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