Karlsruhe: Uni-Kanzler auf Zeit in Brandenburg verfassungswidrig



Karlsruhe/Cottbus - Das Land Brandenburg muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein Hochschulgesetz nachbessern. Die darin vorgesehene Berufung von Hochschulkanzlern in ein befristetes Beamtenverhältnis ist in dieser Form verfassungswidrig, wie die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss feststellen. Die entsprechenden Vorschriften erklärten sie für nichtig. (Az. 2 BvL 10/16)

Anlass für die Entscheidung war ein Streit um die Besetzung des Amtes an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU). Der 2005 bestellte Kanzler wollte nach seiner auf sechs Jahre begrenzten ersten Amtszeit keine weitere Befristung hinnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall in Karlsruhe vor.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter folgt aus dem besonderen Schutz des Berufsbeamtentums nicht nur die Anstellung auf Lebenszeit - auch das Amt muss auf Lebenszeit übertragen werden. Das sei grundlegend, um die Unabhängigkeit der Beamten zu sichern. Für den Uni-Kanzler sei keine Ausnahme gerechtfertigt, wie es sie für politische Beamte oder kommunale Wahlbeamte gibt. Die Richter lassen aber andere Wege der Befristung offen: Es bleibt möglich, den Kanzler privatrechtlich einzustellen, ihn zunächst auf Probe zu berufen oder ihm nach seiner Amtszeit ein gleichwertiges Amt im Landesdienst zu garantieren



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