Oberverwaltungsgericht lehnt Gemeindeklage gegen BER-Flugroute ab

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin gegen Abflugrouten am Flughafen BER in der Nacht abgelehnt. Die beklagten Routen führten in der Nachtzeit bei Westbetrieb von der Startbahn Nord im Geradeausflug über das Gemeindegebiet und das Haus der Anwohnerin, teilte das OVG am Dienstag mit. Es gebe keine anderen Routen, die hinsichtlich der Lärmverteilung eindeutig günstiger wären. Auch sei nicht zu beanstanden, dass das Bundesamt für Flugsicherung seine Entscheidung für den Geradeausflug darauf gestützt habe, dass es bei einer Nordumfliegung der Gemeinde zu unzumutbaren Lärmbelastungen in Gebieten komme, die bislang gar nicht vom Fluglärm betroffen seien. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.



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Laila

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