Retter eines kleinen Jungen behindert – Autofahrer verurteilt



Berlin – Weil er Rettungskräfte behindert hatte, die einen 18 Monate alten Jungen wiederbeleben wollten, ist ein Autofahrer zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Der 23-Jährige war wütend geworden, weil sein Auto bei dem Einsatz im November 2017 in Berlin-Moabit blockiert worden war. Aus Egoismus habe er von Beamten der Feuerwehr verlangt, den Rettungswagen wegzufahren und dann gegen einen Seitenspiegel geschlagen, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag sein Urteil.

Der Angeklagte hatte zuvor gestanden. Er erkenne sich in seinem damaligen Verhalten nicht wieder, erklärte der 23-Jährige. Vor Ort habe er «nicht wahrgenommen, worum es geht» und seine Wut an dem Einsatzwagen ausgelassen. Er sei froh, dass der kleine Junge gerettet werden konnte. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe bereits im Vorfeld des Prozesses 2000 Euro an die Eltern des Kindes gezahlt.

Wegen Behinderung hilfeleistender Personen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verhängte das Gericht eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Unter Einbeziehung von zwei früheren Verurteilungen bildete das Gericht allerdings eine Gesamtstrafe von 18 Monaten Haft auf Bewährung.



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