Verbraucherzentrale mahnt Sparkasse ab



Potsdam - Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Sparkasse Märkisch-Oderland wegen der Kündigung von Sparverträgen mit einer Laufzeit von 99 Jahren abgemahnt. «In den uns vorliegenden 99-Jahresverträgen findet sich keine explizit für die Sparkasse vereinbarte Kündigungsfrist», erklärte der Finanzexperte der Verbraucherzentrale, Erk Schaarschmidt. Eine Kündigung sei damit unzulässig. Die Sparkasse könne nun auf die Abmahnung reagieren, andernfalls werde vor Gericht geklagt.

Bundesweit hatten schon zuvor mehrere Finanzinstitutionen versucht, langfristige Verträge wegen der derzeit rekordniedrigen Zinsen zu kündigen. Dabei wird damit argumentiert, dass eine lange Zeit von Negativzinsen nicht vorhersehbar gewesen sei und die Zinsen für heutige Zeiten viel zu hoch seien.

Die Verbraucherzentrale riet Betroffenen, der Kündigung der sogenannten Prämiensparverträge zu widersprechen. Zugleich rief sie Kommunal- und Landespolitik auf, zu verhindern, dass Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts langfristige und für die Altersvorsorge abgeschlossene Sparverträge kündigen.



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