Verfassungsgericht weist Antrag von AfD-Abgeordnetem zurück

Potsdam - Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Rainer van Raemdonck muss den Ordnungsruf wegen einer Äußerung in einer Landtagsdebatte hinnehmen. Das Landesverfassungsgericht habe entschieden, das Verfahren einzustellen und seinen Antrag zurückzuweisen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Ordnungsruf sei nicht unverhältnismäßig gewesen, hieß es.

Am 8. Juni 2016 hatte van Raemdonck in einer Debatte zu den Linken-Abgeordneten gesagt: «Sie sind überwiegend Lügner.» Er erhielt dafür einen Ordnungsruf vom Landtags-Vizepräsidenten Dieter Dombrowski. Dagegen legte van Raemdonck Einspruch ein, den das Landtagspräsidium zurückwies.

Nun scheiterte er mit einem erneuten Antrag vor dem Landesverfassungsgericht. Es sollte feststellen, dass der Ordnungsruf rechtswidrig war. Überspitzung, Vereinfachung oder Polemik sind danach aus seiner Sicht zulässig. Der Versuch des Abgeordneten, den Begriff «Lügner» als zugespitzte oder polemische, jedenfalls zulässige Äußerung darzustellen, sei nicht tragfähig, hieß es in der schriftlichen Begründung des Gerichts.



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