Vierjähriger tödlich verletzt - Autofahrer erneut vor Gericht
Berlin - Mehr als zwei Jahre nach dem Tod eines Vierjährigen steht ein Berliner Autofahrer am Freitag (10.00 Uhr) erneut vor Gericht. Der heute 24-Jährige war im Juni des Vorjahres wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten eingelegt, so dass der Fall jetzt am Landgericht verhandelt wird.
Im ersten Urteil hieß es, der Unfall wäre bei angepasster Geschwindigkeit vermeidbar gewesen. Die Ampel habe für Fußgänger auf Rot gestanden, als das Kind plötzlich auf die Straße gelaufen sei. Das Gericht stellte auch ein Fehlverhalten der Mutter fest, die mit ihrem Sohn im Oktober 2017 im Stadtteil Heinersdorf vom Einkauf kam.
Der Fahrer habe auf der Romain-Rolland-Straße vorschriftswidrig auf der Busspur rechts an den staubedingt haltenden Fahrzeugen vorbeifahren wollen. Laut einem Gutachten war er mit seinem Auto mit bis zu 74 Stundenkilometern unterwegs. Mutter und Kind hätten zunächst auf einer Mittelinsel gestanden. Als der Junge losrannte, sei er vom linken Seitenspiegel erfasst worden. Das Kind erlag zwei Wochen später seinen schweren Kopfverletzungen. Im Prozess hatte der nicht vorbestrafte Student unter Tränen sein Bedauern geäußert.