Wegen Mordes Verurteilter wegen langer Verfahrensdauer freigelassen



Brandenburg/Havel - Überlange Verfahrensdauer ist der Grund dafür, dass das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in der vergangenen Woche einen wegen Mordes verurteilten Mann aus der Haft entlassen hat. Die Begründung der Entscheidung sei nun an die Prozessbeteiligten versandt worden, sagte Gerichtssprecherin Judith Janik am Dienstag. Das Urteil habe erst nach viereinhalb Monaten rechtskräftig zugestellt werden können, weil das Protokoll der Hauptverhandlung verspätet unterzeichnet worden sei, heißt es in dem Beschluss. Dadurch sei das Revisionsverfahren erheblich verzögert worden. Eine Fortdauer der Untersuchungshaft für den Mann aus Stahnsdorf (Potsdam-Mittelmark) sei daher unverhältnismäßig.



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