Zahl der Verstöße gegen den Mindestlohn in Berlin deutlich gestiegen

Der Berliner Zoll hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne eingeleitet als noch 2016. Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden 297 Verfahren eröffnet, im Vorjahr lag die Zahl bei 186. Die Beamten des Hauptzollamts ermittelten dabei sowohl aufgrund von nicht gezahltem Mindestlohn als auch wegen Formalverstößen - etwa wenn ein Unternehmen die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter nicht korrekt aufzeichnet.

Auch die Anzahl der überprüften Betriebe stieg den Angaben zufolge an. Gab es im Jahr 2016 noch 1233 Arbeitgeberüberprüfungen, waren es es 2017 bereits 1485. Experten zufolge erfasst der Zoll allerdings nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verstöße beim Mindestlohn.

Zuvor hatte bereits die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass von Januar bis Ende November vergangenen Jahres 278 Verfahren nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet worden seien. Die nun bekanntgegebenen Zahlen beinhalten auch den Monat Dezember. Offiziell will der Zoll die Daten für 2017 auf der Jahrespressekonferenz im April vorstellen.



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steffi

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