Klagen gegen Waffenlieferungen nach Israel erfolglos
Berlin - Palästinenser im Gazastreifen sind mit ihrem Versuch gescheitert, deutsche Waffenexporte nach Israel gerichtlich verbieten zu lassen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies ihre Klagen gegen die Genehmigungspraxis der Bundesregierung aus prozessualen Gründen zurück. (Az. VG 4 K 45/24 und VG 4 130/24).
Die Richter hatten über zwei unterschiedlich gelagerte Klagen zu entscheiden. In einem Fall argumentierte der Kläger, die Genehmigungspraxis verstoße gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Der Vorsitzende Richter Stephan Groscuth erklärte, dieser vorbeugende Rechtsschutz könne nur gewährt werden, wenn absehbar sei, dass die Bundesrepublik genau so wieder handele. «Das zu erwartende Handeln muss sich abzeichnen.»
Davon sei jedoch derzeitig nicht auszugehen. Die Bundesregierung habe ihre Genehmigungspraxis zu Kriegswaffenlieferungen nach Israel ausdrücklich geändert, so das Gericht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe im August dieses Jahres erklärt, die Bundesregierung werde bis auf Weiteres keine Genehmigungen mehr für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilen. «Aus diesem Grund benötigten die Kläger derzeit keine gerichtliche Entscheidung.»
