Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Boateng ein
Berlin/München - Die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng
eingestellt. Vor Gericht saß er aufgrund des Vorwurfs der Körperverletzung an seiner früheren Freundin Kasia Lenhardt. Das Verfahren sei nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» einzustellen, bestätigte die Behörde der dpa. Der 36-Jährige wird also nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» nicht wegen Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung angeklagt.